Abnahme der Sachkundeprüfung §10 & §11 gem. LHundG NRW

Sachverständige nach dem Landeshundegesetz NRW - Witten

 

Sachkundenachweis für große Hunde & bestimmte Rassen

 

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit deinem Hund ist mir wichtig. Daher biete ich dir die Möglichkeit, den Sachkundenachweis für große Hunde & bestimmte Rassen (Anlage 2) gemäß Landeshundeverordnung NRW bei mir zu erwerben.

 

Mehrmals im Monat kannst du bei mir in Witten die Sachkundeprüfung ablegen. Die Bescheinigung welche ich dir danach ausstelle, brauchst du zur Vorlage und Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt.

 

Der Test ist quasi das "Seepferdchen" der Hundehaltung und sollte im Grunde von JEDEM Hundehalter freiwillig abgelegt werden. Denn auch dein Zwerghund verhält sich arttypisch und lebt sicherer &  stressfreier, wenn du als Halter das  Minimum an Kenntnissen besitzt. Es handelt sich um eine rein theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren. Die Vorbereitung darauf empfiehlt sich. Buchtipp: "Der Hundeführerschein" von Celina del Amo.

 

Prüfungsablauf: 

 

Für die Abnahme der Prüfung brauche ich folgende Infos von dir:

Deinen Vor- und Zunamen, die genaue Anschrift, Geburtsdatum, eine Rückrufnummer, deinen Wunschtermin für die Prüfung sowie 35 € passend bar am Prüfungstag oder vorab per Giro (VWZ: SKN).

Die Bescheinigung stelle ich dir bei bestehen vor Ort aus, so dass du diese direkt mitnehmen kannst.



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Anmeldeformular-§11-LHundG Ordnungsamt.p
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Das Landeshundegesetz NRW - Allgemeine Information

 

Seit dem 18.12.2002 besteht das Landeshundegesetz - LHundG NRW, welches besagt, dass alle Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind oder einer bestimmten "gefährlichen" Rasse angehören, eine theoretische Prüfung ablegen müssen. 

 

Hunde der Kategorie 1 + 2 unterliegen ab dem 6. Lebensmonat einer Maulkorb- und Leinenpflicht. 

Durch die Vorstellung zu einem Wesenstest, und die Feststellung der Unbedenklichkeit, kann eine Befreiung erlangt werden.

Zusätzlich ist bei Kategorie 1 Hunden ein Führungszeugnis vorzulegen.

 

 

Kategorie 1: Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen.

 

Kategorie 2: Fila Brasiliero, Rottweiler, Dogo Argentino, Bullmastiff, Mastiff, American Bulldog, Alano, Tosa Inu, Mastino

                      Napolitano, Mastin Espanol sowie deren Kreuzungen.

 

 

  • Alle Hunde müssen außerdem zur eindeutigen Identifikation einen Mikro-Chip oder übergangsweise eine Tätowierung (bis 2011) vorweisen.
  • Eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden ist abzuschließen.
  • Die Hunde müssen beim Ordnungs- sowie Steueramt gesondert gemeldet werden.

 

Die Prüfung für durch Beißvorfälle auffällig gewordene Hunde sowie der Kat. 1 unterliegt dem jeweiligen Kreisveterinäramt. 

 

Aufgrund des unverhältnismäßig großen, organisatorischen Aufwand, habe ich mich dagegen entschieden,

mich als Sachverständige zur Durchführung dieser, listen zu lassen.

 

Du kannst aber bei den meisten örtlichen Tierheimen (z.B. Iserlohn, Bochum, Witten) an einem Wesenstest teilnehmen.